Allgemeine Geschäftsbedingungen der LIPCO GmbH, Sasbach
LIPCO GmbH
Am Fuchsgraben 5bD-77880 SasbachDeutschland
+49 7841 6348-0
+49 7841 6348-300
Allgemeines – Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen geltend ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien schriftlich getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
Angebot, Angebotsunterlagen
Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch unsere schriftliche, fernschriftliche oder Telefax-Auftragsbestätigung zustande. Dies kann auch zeitgleich mit Rechnungsstellung erfolgen. Bis dahin sind unsere Angebote unverbindlich und freibleibend, soweit wir sie nicht für einen bestimmten Zeitraum als bindend bezeichnet haben.
Bei der Bestellung von Ersatzteilen bedarf es keiner Auftragsbestätigung. Hier ist der Kunde an sein Kaufangebot drei Wochen ab Zugang bei uns gebunden. Es gilt als angenommen, wenn es von uns nicht innerhalb dieser Frist abgelehnt wird.
Preise, Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise “ab Werk”, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Kosten der Versendung trägt der Kunde. Eine Transportversicherung wird von uns nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden und dann auf dessen Rechnung abgeschlossen.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Die Preise ergeben sich aus unseren Auftragsbestätigungen. Liegt eine Auftragsbestätigung nicht vor, ergeben sich die Preis aus unseren dem Geschäft zugrunde liegenden Preislisten oder Angeboten. Den vereinbarten Preisen liegen die derzeit für uns gültigen Einkaufspreise, Lohn- und Gehaltstarife, Zölle und Frachten zugrunde. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere für den Fall der Erhöhung der vorgenannten Kostenfaktoren eintreten. Diese werden wir unseren Kunden auf Verlangen nachweisen.
Ist ein Lieferpreis vereinbart und verzögert sich die Lieferung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so endet unsere Preisbindung einen Monat nach dem vereinbarten spätesten Liefertermin. Für diesen Fall ist eine Preisanpassung gemäß Ziffer 3.3 möglich.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir zur Lieferung bestellter Ware bis zur vollständigen Zahlung rückständiger Beträge nicht verpflichtet. In derartigen Fällen sowie bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden (z. B. bei Scheck- oder Wechselprotest), bei Übergang des Geschäfts auf Dritte, Auflösung des Geschäfts oder Tod des Kunden, sind wir berechtigt, für nicht ausgeführte Lieferungen Vorauskasse zu verlangen. Lehnt der Kunde diese Art der Geschäftsabwicklung ab, werden alle noch offenen Forderungen sofort zu Zahlung fällig.
Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen und nur zahlungshalber an. Solange wir noch der Aussteller- oder Indossantenhaftung aus einem im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung gegebenen Wechsel unterliegen, gelten unsere Ansprüche als nicht erfüllt.
Lieferzeit
Teillieferungen sind zulässig.
Eine angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Tag der völligen Auftragsklarheit und, falls technische Unterlagen, Material, Hilfsstoffe oder Werkzeuge vom Kunden beizustellen oder Anzahlungen zu leisten sind, mit deren Eingang bei uns.
Wird eine vereinbarte Lieferfrist oder wird ein Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten (haben wir die Versandbereitschaft mitgeteilt oder hat die Ware den Versendungsort verlassen, gilt die Frist als eingehalten), kann der Kunde nach vorhergehender Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Wird eine Lieferfrist nicht vereinbart, kann der Kunde frühestens sechs Wochen nach Eingang seiner Bestellung, im Falle einer Auftragsbestätigung einen Monat nach Absendung der Auftragsbestätigung, eine Nachfrist von zwei Wochen setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurücktreten.
Wird die Herstellung oder die Lieferung der bestellten Waren vorübergehend übermäßig erschwert oder vorübergehend unmöglich, so etwa in Fällen höherer Gewalt oder von uns oder unseren Lieferranten nicht zu vertretenden behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen und Streiks, so sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von Lieferverpflichtung befreit.
Gefahrübergang – Leistungsstörung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Erfüllungsort ist der Standort unseres Werks.
Wir haben unsere Lieferverpflichtungen erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß der Post, Bahn, dem Frachtführer oder Spediteur übergeben oder auf unsere oder Fahrzeuge unserer Kunden verladen worden ist. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
Die Rücknahme von Verpackungen ist ausgeschlossen.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen, in diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder eine Zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Unter den vorgenannten Voraussetzungen oder wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder der Leistung einer vereinbarten Sicherheit länger als zwei Wochen in Verzug gerät, sind wir nach vorangehender Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in nachgewiesener Höhe, zumindest aber in Höhe von 25 Prozent des Vertragspreises zuzüglich Mehrwertsteuer geltend zu machen. Es wird jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet, der Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung, auch Kosten einer erforderlichen Intervention wegen einer Pfändung der gelieferten Ware durch Dritte, vor. Eine Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware ist uns unverzüglich mitzuteilen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sicherungshalber herauszuverlangen. Dieses Verlangen sowie die Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, desgleichen nicht das Verlangen, die Vorbehaltsware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Für diesen Fall tritt er schon jetzt an uns alle seine zukünftigen Ansprüche gegenüber seinem Kunden aus der Weiterveräußerung ab. Von Dritten eingehende Zahlungen nimmt der Kunde treuhänderisch für uns entgegen und leitet sie uns unverzüglich im Rahmen seiner uns gegenüber noch offenen Verbindlichkeiten weiter.
Auf unser Verlangen, ist der Kunde im Fall von Zahlungsverzug oder Nichterfüllung verpflichtet, uns die Namen seiner Kunden, gegenüber denen er durch Veräußerung unserer Ware Ansprüche erworben hat, sowie die von diesen geschuldeten Beträge, mitzuteilen.
Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 Prozent, sind wir auf Verlangen des Kunden hinsichtlich des 20 Prozent übersteigenden Betrages zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach den §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Mängelrügen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung unter genauer Beschreibung geltend gemacht werden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Liegt die Inbetriebnahme vor der Auslieferung an den Endkunden, so beginnt die Gewährleistungsfrist mit der ersten Inbetriebnahme.
Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
Die Gewährleistung erlischt, wenn die in der Bedienungsanleitung oder anderweitig gegebenen Vorschriften über die Behandlung oder Bedienung nicht befolgt wurden oder wenn Änderungen am Liefergegenstand vom Käufer oder von dritter Seite ohne unsere Zustimmung vorgenommen wurden.
Gewähr wird nur für neue Geräte geleistet.
Gewähr wird nur zugunsten des Vertragspartners geleistet. Sie gilt nicht gegenüber Dritten, die späterhin die gelieferte Ware erwerben.
Bei berechtigten oder rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Gewährleistung unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl und entweder durch uns oder in unserer Verantwortung durch einen Dritten, durch Nachbesserung, Austausch eines Teils oder Ersatzlieferung. Entscheiden wir uns für eine Nachbesserung, können wir die Einsendung des mangelhaften Teils oder des Gerätes an die für den Kunden zuständige Vertretung verlangen. Entscheiden wir uns für den Austausch eines Teils oder für eine Ersatzlieferung, gehen das ausgetauschte Teil oder die gelieferte Ware in unser Eigentum über. Erhebt der Kunde auch gegenüber der erfolgten Nachbesserung, dem Teile-Umtausch oder der Ersatzlieferung eine berechtigte Mängelrüge und ist ihm nicht zuzumuten, einen weiteren Nachbesserungsversuch, den Umtausch eines Teils oder einer Ersatzlieferung zu dulden, steht ihm das Recht zu, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.
Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir bei berechtigten Mängelrügen die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versands sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, falls dies nach Lage des Einzelfalls billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Stellung eigener Mitarbeiter. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten.
Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
Schadensersatzansprüche gleich welcher Art gegenüber uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen sind, wenn sie auf nur leichter Fahrlässigkeit und nicht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung beruhen, ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – gleich aus welchem Rechtsgrund – bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus sind hiervon Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels nicht erfasst, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die in Satz 1 aufgeführten Einschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Alle uns gegenüber erhobenen Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund und ungeachtet der Schuldfrage, verjähren mit Ablauf von sechs Monaten ab Auslieferung der Ware, im Falle der Übersendung ab dem vierten Tag nach Absendung durch uns. Dies gilt nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Falle einer Haftung wegen Vorsatzes.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung ist der jeweilige Versandort. Erfüllungsort für Zahlungen ist Sasbach.
Als Gerichtsstand ist, auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren, das jeweils für Sasbach örtlich und sachlich zuständige Gericht unbeschadet unseres Rechts, das für den Sitz des Kunden allgemein zuständige Gericht anzurufen.
Hat der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Gerichtsstand Achern. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden regeln sich ausschließlich nach Deutschem Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Dies gilt sowohl für den Abschluss wie für Ausführung des Vertrags. Gerne können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingung auch als PDF-Dokument (25KB) hier downloaden.